AGB

§1 Geltungsbereich & Allgemeines

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Verena Grabsch Fotografie (im Folgenden Fotograf genannt) und somit für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteile aller Verträge, die zwischen Fotograf und Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die angebotenen Leistungen geschlossen werden.

2. Haben Fotograf und Auftraggeber abweichende Vereinbarungen getroffen, gehen diese den AGB vor.

3. Als „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte definiert, wobei das Medium nicht von Bedeutung ist (ausgedruckte Bilder, digitale Bilddateien auf Speichermedien, Negative usw.)

4. „Fotoshooting“ bezeichnet im Sinne dieser AGB den Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag getätigt werden.

5. Mit „beide Parteien“ sind im Sinne dieser AGB der Fotograf und der Auftraggeber benannt.

6. Der Auftraggeber erkennt diese AGB durch die Auftragserteilung an Verena Grabsch Fotografie in vollem Umfang an und verpflichtet sich, diese sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

§2 Auftragsausführung

1. Das Angebot des Fotografen ist Grundlage für den Vertrag. Dort werden alle vereinbarten Leistungen, sowie die Vergütung festgesetzt. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Der zeitliche und örtliche Ablauf des Fotoshootings werden von beiden Parteien vor Durchführung des Auftrages vereinbart.

3. Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung und Gestaltung der Fotografien vom Fotografen mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

4. Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.

5. Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl der vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot des Fotografen bestimmt. Wird zuvor vereinbart, dass ausnahmsweise der Auftraggeber die Fotografien auswählt, verpflichtet sich der Auftraggeber, die zugesandten Lichtbilder innerhalb von 14 Tagen zu löschen/zurückzusenden und diese nicht zu vervielfältigen.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des Shootings keine eigenen Bild-/Videoaufnahmen, auch nicht von Fotosetting/Hintergrund/Bilddekoration, zu fertigen.

7. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hochauflösendem JPEG Format. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) wird ausgeschlossen.

8. Die Aufbewahrung der Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht inbegriffen. Der Fotograf kann die zur Abnahme vorgelegten Bilddateien für den Nachweis seiner Urheberschaft aufbewahren.

9. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt wurden. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10. Für Hochzeiten gilt: Der Fotograf bietet einen Nachholtermin für das Brautpaarshooting an, falls dieses z.B. aufgrund des Wetters am ursprünglichen Shooting-Tag vom Auftraggeber nicht gewünscht ist.

§3 Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen gefertigten Fotografien im Rahmen des Auftrages nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.

2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den durch den Auftrag gefertigten Bilddateien um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des §2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderliche Zustimmung für die Fertigung und Nutzung von Fotografien Dritter einzuholen, wenn fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen. Wird die erforderliche Zustimmung während des Shootings widerrufen, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf diese Fotografien.

4. Die Veröffentlichung der Fotografien durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragte Dritte in öffentlichen Medien wie Facebook, Instagram, etc. verpflichtet zur Nennung des Urhebers (Verena Grabsch Fotografie). Der Fotograf behält sich den Anspruch auf Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung des Urheberrechts (insbesondere das Rechts auf Namensnennung) vor.

§4 Nutzungsrecht

1. Der Auftraggeber besitzt lediglich das Recht für die private, nicht kommerzielle Nutzung der Fotografien, welches ihm durch ein einfaches Nutzungsrecht vom Fotografen übertragen wird.

2. Das einfache Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

3. Der Auftraggeber hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, sofern die erforderlichen Nutzungsrechte nicht übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

4. Die Veränderung/Bearbeitung der Fotografien obliegt lediglich dem Fotografen. Jede weitere Veränderung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

5. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. 

§5 Haftungsausschluss

1. Der Fotograf haftet für die Verletzung von Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Für den Fall technischer Defekte (z.B. an Kameraequipment, Speichermedien etc.) haftet der Fotograf nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.

5. Die Abwicklung der Aufträge erfolgt mit größter Sorgfalt des Fotografen. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, etc.) der Fotograf nicht zum vereinbarten Termin erscheint bzw. dieser zu spät eintrifft, wird keine Haftung für jegliche Schäden oder Folgen übernommen.

6. Beanstandungen des Auftraggebers müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als verbindlich abgenommen.

§6 Vergütung

1. Das Honorar wird als Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Ausnahmen siehe §6 Nr. 6 dieser AGB.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bleiben die Fotografien Eigentum des Fotografen.

4. Wird die Zeit zur Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten (z.B. durch Verspätung oder Wunsch des Auftraggebers), erhöht sich das Honorar entsprechend dem Mehraufwand.

5. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Auftrages jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

6. Bei Aufträgen, die einen Wert von 250€ (netto) übersteigen, ist eine Anzahlung durch den Auftraggeber in Höhe von 20% des Auftragswertes vor dem Fotoshooting zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens binnen 7 Tagen nach dem Fotoshooting und vor Entgegennahme der Fotografien zu leisten.

7. Storniert der Auftraggeber die Buchung, wird wie folgt berechnet:

- Stornierung länger als 28 Tage vor dem Termin: 20% des vereinbarten Honorars

- Stornierung zwischen 28 Tagen und 24 Stunden vor dem Termin: 30% des vereinbarten Honorars

- Stornierung 24 Stunden und weniger vor dem Termin: 100% des vereinbarten Honorars

8. Kann der Fotograf aufgrund eines Nichtverschuldens (z.B. Krankheit) nicht zum Shooting erscheinen, wird dieser versuchen, einen Ersatzfotografen zu finden oder einen Ausweichtermin anbieten. Werden diese Optionen vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, fallen für beide Parteien keinerlei Kosten an. Gezahlte Vorauszahlungen sind zurückzuzahlen.

9. Stimmt der Auftraggeber der Veröffentlichung der Fotografien durch den Fotografen zu Werbezwecken zu, erhält der Auftraggeber 5% Rabatt auf den Grundpreis (Nettopreis) des gebuchten Pakets.

§7 Reklamation Downloads

1. Eine Rückgabe nach Download der Dateien ist nicht möglich.

§8 Schlussbestimmungen

1. Verena Grabsch Fotografie beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle Handwerkskammer Wiesbaden, Bierstadter Str. 45, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 1360, verhandelt werden.

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.